- Leistungen
Wir begleiten Sie partnerschaftlich – von der Entwicklung bis zur Verpackung Ihrer Kosmetikprodukte.
- Kompetenz
Unsere Palette an Pflegeprodukten ist so vielfältig wie die Ansprüche Ihrer Kunden:innen. Wir entwickeln immer individuell, und das seit über 30 Jahren.
- Qualität
Die hohe Qualität unserer Pflegeprodukte steht an oberster Stelle. Durch Audits und laufende Qualitätskontrollen halten wir ein hohes Niveau.
- Über uns
Wir sind ihr Dienstleister für exklusive, hochwertige Wirkkosmetik. Wir entwickeln und produzieren individuell nach Ihren Wünschen.
- Kontakt
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der NEO COS SERVICE GmbH
§1. Die Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen.
§2. 1. Unsere Angebote sind freibleibend.
Technische Änderungen sowie Änderungen in Konsistenz, Aussehen, Farbe, Geruch und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen.
Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wir d unverzüglich zurückerstattet.
4. Die Auftragsmenge gilt, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wird, als ungefähr; Abweichung en von 10% sind zulässig.
Der Kunde hat bei Auftragsbeendigung vorhandene Restmengen abzunehmen.
5. Angekündigte Lieferzeiten und –termine sind nicht bindend.
§3. 1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Soweit Unterhaltungskosten anfallen, hat der Kunde diese zu tragen.
3. Der Kunde hat die gelieferten Waren unverzüglich zu untersuchen; offenkundige Mängel sind innerhalb einer Frist von einer Woche ab Zugang der Ware schriftlich anzuzeigen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Kunde trägt die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für etwaige Mängel, den Zeitpunkt der Feststellung derselben, die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sowie den Grad des Verschuldens.
4. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, im Falle einer Pfändung sowie e twaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Ein Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
5. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 2. und 3. dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
6. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrage s ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen ein en Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderungen selbst einzuziehen, sobald das Unternehmen seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
7. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörend en Gegenständen, so erwerben wir an einer neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.
§4. 1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Im Kaufpreis ist die gesetzliche Umsatzsteuer sowie Verbrauchssteuer nicht enthalten.
2. Der Kaufpreis wird sofort nach Erhalt der Ware fällig.
3. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld von 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden.
Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausübe n, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§5. 1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den Käufer über.
2. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
3. Versand- und Verpackungskosten trägt der Kunde.
§6. 1. Die Mängelgewährleistungspflicht des Verkäufers wird ausgeschlossen.
Garantien werden nicht abgegeben. Unberührt bleibt unsere Haftung in Fällen grober Fahrlässigkeit sowie Vorsatzes.
2. Insbesondere wird keine Gewähr für die Verträglichkeit und Haltbarkeit der Waren in den vom
Kunden genutzten Packmitteln geleistet; die Prüfung der Verträglichkeit und Haltbarkeit der Waren ist Aufgabe des Kunden.
§7. 1. Der Kunde bringt die Ware als Hersteller in Verkehr; er stellt den Verwender von möglichen Ansprüchen Dritter aufgrund von Herstellungsmängeln frei.
Er ist für die Zulassung zum Handel verantwortlich. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
2. Der Kunde ist für das Inverkehrbringen der Waren verantwortlich; er hat erforderliche Genehmigungen auf eigene Kosten einzuholen und auf unser Verlangen vorzulegen.
3. Wir weisen die Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Vorschriften der KVO, des LMBG, FBEV, Arzneimittelgesetz, Chemikaliengesetz, GefahrgutVO nebst Anhängen durch den Kunden einzuhalten sind.
§8. 1. Der Kunde ist für die nach den jeweils geltenden Vorschriften erforderlichen Angaben über die i n den Waren enthaltenen Inhaltsstoffe verantwortlich. Ferner hat er die Waren mit notwendigen Warnhinweisen sowie mit einem Mindeshaltbarkeitsdatum zu versehen.
2. Der Kunde haftet dem Verwender für die Einhaltung der jeweils geltenden Rechtsnormen für das Inverkehrbringen der Waren.
§9. 1. Der Kunde ist für die Bereithaltung und Aufbewahrung erforderlicher Unterlagen nach den jeweils geltenden Gesetzen verantwortlich; er hat erforderliche Dokumentationen der Eigenschaften sowie Herstellungsweise der Waren bereitzuhalten.
2. Der Kunde ist zur Dokumentationvon Unverträglichkeiten verantwortlich.
Insbesondere ist er auch verpflichtet, neu erkannte Unverträglichkeiten den jeweils zuständigen Behörden auf seine Kosten anzuzeigen.
§10. 1. Aufgabe des Kunden ist ferner die Herstellung von Spezifikations- und Analysenzertifikaten auf seine Kosten.
2. Ferner hat er auf Wunsch zusätzliche Qualitätsprüfungen, z.B. Konservierungsbelastungs-test, Stabilitätstest, Epikutantest u.ä. auf eigen e Kosten durchzuführen und die Ergebnisse dem Verwender zur Verfügung zu stellen.
§11. Der Kunde hat über die ihm bekannt gewordenen Informationen über Herstellung, Rezepturen, Ideen u .ä. unserer Waren absolute Geheimhaltung zu bewahren.
§12. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Bestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§13. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist Höxter.
Die Parteien vereinbaren die Geltung deutschen Rechts.
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, behalten alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit.
Höxter-Stahle, 01.01.2002